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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2009 - L 4 KR 37/07   

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https://dejure.org/2009,121959
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2009 - L 4 KR 37/07 (https://dejure.org/2009,121959)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.01.2009 - L 4 KR 37/07 (https://dejure.org/2009,121959)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Januar 2009 - L 4 KR 37/07 (https://dejure.org/2009,121959)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 4 KR 57/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2009 - L 4 KR 37/07
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates (vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 2005, AZ: L 4 KR 83/04; Beschluss vom 3. August 2006, AZ: L 4 KR 57/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2005 - L 4 KR 83/04
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2009 - L 4 KR 37/07
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates (vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 2005, AZ: L 4 KR 83/04; Beschluss vom 3. August 2006, AZ: L 4 KR 57/05).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-157/99

    Smits und Peerbooms

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2009 - L 4 KR 37/07
    Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 12. Juli 2001 entschieden, dass es gemeinschaftskonform sei, wenn ein Mitgliedsstaat die Übernahme der Kosten für eine Krankenhausbehandlung in einem anderen Mitgliedsstaat von der vorherigen Genehmigung der Maßnahme abhängig machen (vgl. Urteil EuGH vom 12. Juli 2001, AZ: C-157/99, veröffentlicht in SozR 3-6030 Art. 59 Nr. 6).
  • BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 9/94

    Recht der Krankenkassen zur Beanstandung fehlerhafter Honorarabrechnungen nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2009 - L 4 KR 37/07
    Bei der hier streitigen Behandlung handelte es sich nicht um eine Notfallbehandlung im Sinne der Voraussetzung 1. Ein Notfall liegt nach der Rechtsprechung des BSG nur vor, wenn aus medizinischen Gründen eine umgehende Behandlung des Patienten notwendig ist und ein Vertragsarzt nicht in der gebotenen Eile herbeigerufen oder aufgesucht werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 1. Februar 1995 - 6 RKa 9/94 in SozR 3-2500 § 76 Nr. 2).
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